Konzept und FAQs

Die Demokratische Schule Kassel wird, wie mittlerweile weltweit über 70 weitere Schulen, hauptsächlich nach dem Sudbury-Konzept arbeiten. Es gibt ein sehr informatives Video und eine eben solche Website, die wir gerne empfehlen, um sich über das Konzept zu informieren. Darüber hinaus haben wir hier noch eine kleine Sammlung an FAQs zusammengestellt.

1. Was ist eine Demokratische Schule?

Unter dem Begriff der Demokratischen Schulen finden sich auch die Sudbury Schulen wieder, auf deren Konzept das Konzept der Demokratischen Schule Kassel basiert.

Die erste offiziell anerkannte Schule weltweit, welche nach den Sudbury Grundprinzipien arbeitet, ist die Sudbury Valley School. 1968 in Framingham Massachusetts, USA, als Experimentalschule gegründet, ist sie noch heute Vorbild für andere Sudbury Schulen. Sie nimmt Schüler_innen im Alter von 4 bis 19 Jahren auf, die ihren Schultag frei gestalten, vorausgesetzt, es verletzt die Rechte der anderen nicht.
Heute, 50 Jahre nach der Gründung der ersten Sudbury Schule, gibt es weltweit über 80 Sudbury Schulen und über 270 Demokratische Schulen. Demokratische Schulen sind eine Form Freier Alternativschulen. 

Wesentliche Bestandteile Demokratischer Schulen sind die demokratisch und rechtsstaatlich angelegten Organe, die Einhaltung demokratischer Grundsätze und insbesondere die Gleichwertigkeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Dazu zählen alle Schüler_innen und Mitarbeiter_innen. Sie sind gleichwertig und haben in der Schulversammlung gleichberechtigte Stimmen.

Die beiden zentralen Organe einer Demokratischen Schule sind die Schulversammlung und das Rechtskomitee. Das Herz von Demokratischen Schulen ist die Schulversammlung. Diese trifft sich zweimal wöchentlich und besteht aus allen Mitgliedern der Schule. Die Anwesenheit ist optional und es steht jeder Person frei, ob sie an der Schulversammlung teilnehmen möchte. Die Schulversammlung, in der jede/r Schüler_in und jede/r Mitarbeiter_in eine Stimme hat, entscheidet über alle Belange der Schule und verwaltet damit die gesamte Schule demokratisch nach dem Mehrheitsentscheid selbst.

Verstöße gegen die in der Schulversammlung gemeinsam festgelegten Regeln werden im sogenannten Rechtskomitee geklärt. Hier treffen Betroffene, Beobachter_innen und Interessierte zusammen, um diese Vorfälle zu besprechen, die Sachlage zu klären und dem Verstoß angemessene Konsequenzen zu bestimmen.
Das Rechtskomitee ist ein fester Bestandteil der demokratischen Strukturen an der Demokratischen Schule Kassel. Der Fokus hier liegt nicht auf „Bestrafung“ oder Maßregelung, sondern auf dem gemeinsamen Finden der Ursache eines Regelverstoßes, dem Klären der tatsächlichen Sachlage und dem Finden angemessener Konsequenzen für alle Beteiligten.

2. Gibt es an der Demokratischen Schule Kassel Zensuren?

Das Sudbury-Konzept sieht prinzipiell von unaufgeforderten Bewertungen von Leistungen der Schüler_innen ab. Die Schüler_innen können jedoch Bewertungen und Beurteilungen, Feedback, Korrekturen, Rückmeldungen und sogar Benotungen von den Mitarbeiter_innen anfordern, diese erfolgen allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schüler_innen.

3. Welche Schulabschlüsse kann mein Kind an der Demokratischen Schule Kassel machen?

Es ist nicht möglich, staatliche Schulabschlüsse an der Demokratischen Schule Kassel zu erwerben. Die Schule bietet aber allen Schüler_innen die Möglichkeit, sich auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorzubereiten und auch auf den Übergang an Schulen mit gymnasialer Oberstufe. Zu diesem Zweck kooperiert sie mit anderen Schulen, um den Schüler_innen das Ablegen der Abschlüsse in Form von externen Prüfungen zu ermöglichen.

4. Wie sind die Öffnungszeiten?

Die Schule ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Eventuell wird an einem Nachmittag eine verkürzte Öffnungszeit notwendig sein, um eine Teamsitzung zu ermöglichen.

5. Gibt es eine verpflichtende Schulanfangszeit?

Nein. Es wird ein Zeitkonto geben, das notwendig ist, um die Anwesenheit zur Abdeckung der Schulpflicht zu gewährleisten. Welche Stundenanzahl pro Woche Pflicht ist, variiert je nach (fiktivem) Jahrgang der Schüler_innen.

6. Gibt es ein Schulgeld, wenn ja, wie hoch ist es?

Wir haben ein außergewöhnliches Konzept bezüglich unseres Schulgelds. Mehr dazu ist unter Schulgeld zu finden.

7. Kann mein Kind von der Demokratischen Schule Kassel an eine staatliche Schule wechseln?

Ja, dies ist möglich. Den Wechsel an andere Schulen, beispielsweise aufgrund eines Umzugs, meistern Schüler_innen erfahrungsgemäß gut, sofern die Motivation für diesen vorhanden ist. Die Schule unterstützt Schüler_innen in den Vorbereitungen auf diesen Wechsel, sofern dies gewünscht ist.

8. Wird es an der Demokratischen Schule Kassel Klassen geben?

An einer Demokratischen Schule gibt es keine festen Klassen oder Jahrgänge, die Schüler_innen lernen altersgemischt. Die Schule wird eine Altersspanne umfassen, die die Jahrgänge 1-10 widerspiegelt und soll für alle Schüler_innen zugänglich sein. Von 5 bis (mindestens) 16 Jahren sind alle Menschen an unserer Schule willkommen.

9. In welchem Alter werden Schüler_innen an der Demokratischen Schule Kassel aufgenommen?

Das Einschulungsalter richtet sich in der Regel nach den üblichen Fristen des §58 des Hessischen Schulgesetzes. Für das Schuljahr 2020/21 bedeutete das, dass für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollendeten, die Schulpflicht am 1. August 2020 begann. Kinder die erst nach diesem Termin das sechste Lebensjahr vollendet haben, konnten unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem schon eingeschult werden. Wir beantworten gerne individuelle Fragen bezüglich des Einschulungszeitpunkts.

Neben den neu eingeschulten Schüler_innen nehmen wir auch ältere Schüler_innen auf, aus den Jahrgängen 9 und 10 jedoch nur in Ausnahmefällen.

Ein Wechsel an die Demokratische Schule Kassel während des Schuljahres ist ebenfalls problemlos möglich.

10. Wird es an der Demokratischen Schule Kassel ein Mittagessen geben?

Es ist ein warmes Mittagessen in vegetarischer Bioqualität geplant. Dieses soll in der schuleigenen Küche täglich frisch zubereitet werden. Die Schüler_innen können am Kochen teilnehmen. Bei der Auswahl der Zutaten wird nach Möglichkeit auf Regionalität geachtet. Darüber hinaus werden Lebensmittel für Frühstück und Snacks zur Verfügung gestellt und es sind Kühlmöglichkeiten für selbst mitgebrachte Speisen gegeben. Die genauere Ausgestaltung des Schulessens wird nach Start der Schule durch die Schulversammlung erfolgen.

11. Wird es auch einen Kindergarten geben?

Die Gründung einer Kita ist in Planung, allerdings ist eine Eröffnung zeitgleich mit der Schule noch nicht sicher. Auch ob die Kita am selben Standort wie die Schule sein wird, wissen wir derzeit noch nicht.