Schulgeld

Bei Gründung einer Privatschule wird diese leider erst nach einer Wartefrist von drei Jahren gefördert und auch dann erhält sie nur 75% der Summe, die ein_e Schüler_in an einer staatlichen Schule benötigen würde. Daher müssen wir leider ein Schulgeld als Teilfinanzierung erheben.

Da wir allen Schüler_innen, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, den Schulbesuch ermöglichen wollen, werden die Beträge unterschiedlich ausfallen und die Gesamtsumme wird solidarisch auf alle Eltern verteilt. Dafür teilen die Eltern vor Beginn des neuen Schuljahres mit, welchen Betrag sie bereit sind für das kommende Schuljahr zu zahlen (Bieterrunde 1). Alle Beiträge zusammengerechnet ergeben dann idealerweise mindestens die Summe, die durch das Schulgeld abgedeckt werden muss. Falls damit noch nicht die benötigte Gesamtsumme erreicht wird, wird es eine weitere Bieterrunde geben, welche bei einem persönlichen Treffen stattfindet. Hierbei wird erneut abgefragt, wieviel die Eltern zahlen können und um wieviel sie bereit sind ihre Gebote zu erhöhen; bis die erforderliche Summe erreicht ist. Falls es in der Bieterrunde 2 absolut unmöglich ist, eine Einigung zu erzielen, kann auch noch eine dritte Bieterrunde anberaumt werden, um den Eltern in der Zwischenzeit erneut die Möglichkeit zu geben, ggf. weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Die so festgelegten solidarischen Beitragssummen gelten dann jeweils für das komplette Schuljahr und werden für das nächste Schuljahr erneut festgelegt bzw. ausgehandelt.

Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, einige Schulplätze durch Spenden zu finanzieren. Diese kostenfreien Plätze sind für Schüler_innen vorgesehen, deren Eltern nicht die Möglichkeit haben überhaupt Schulgeld zu bezahlen.

Wenn Sie sich für eine solche Patenschaft für einen Freiplatz interessieren, freuen wir uns sehr über eine Nachricht!